Grundsteuerreform in Brandenburg: Wir helfen Ihnen!

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Wir nehmen Ihnen diesen Sommer eine große Sorge ab: Wir ermitteln für Sie die Angaben zur Größe, Fläche und Flächennutzung Ihres Grundbesitzes für Ihre Grundsteuererklärung!

Was bisher geschah: Sie bekamen Post! (vom Finanzamt)

So erging es auch vielen von uns. Der Hintergrund: Zum Stichtag 01. Januar 2022 wird der Grundbesitz im Land Brandenburg für Zwecke der Grundsteuer neu bzw. erstmals bewertet. Diese neuen Werte sollen dann ab dem 01.01.2025 als Grundlage zur Bemessung der Grundsteuer dienen.

Zusammen mit der Bekanntmachung wuchsen die Verunsicherung und die Sorgen bei den Eigentümern. Was schnell klar wird: Hier kommt Aufwand auf uns zu!

Um etwas Licht ins Dunkeln zu bringen und die drängendsten Fragen zur Grundsteuer(erklärung) zu beantworten, hat das Ministerium der Finanzen ein hilfreiches Erklärvideo veröffentlicht. Die wichtigsten Informationen gibt es hier in aller Kürze nochmal von uns.

Wer ist betroffen?

Im Grunde jeder, der über Grundbesitz verfügt. Als Grundbesitz zählen dabei:

– Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

– bebaute und unbebaute Grundstücke (also beispielsweise auch ein Waldstück)

– Wohnungseigentum und

– Erbbaurechte.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Als Eigentümer von Grundbesitz werden Sie ab dem 01. Juli 2022 dazu aufgefordert, eine Feststellungserklärung abzugeben. Dazu haben Sie bis zum 31. Oktober 2022 Zeit.

Welche Informationen werden benötigt?

Je nachdem, um welche Art von Grundbesitz es sich handelt, möchte das Finanzamt verschiedene Daten von Ihnen erhalten. Allgemein benötigen Sie:

– das Aktenzeichen

– die Adresse/Lage des Grundstücks

– Angaben zu allen Eigentümer*innen

– Angabe des zuständigen Finanzamts

sowie Informationen über

– den Grund und Boden (Gemarkung, Flur & Flurstück, Art des Grundstücks, amtliche Fläche und Bodenrichtwert je Quadratmeter)

– bei Wohngrundstücken (z.B. Grundstück mit Eigenheim): Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit, Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze, Wohn- und Nutzfläche je Wohnung.

– bei Nichtwohngrundstücken (z.B. Kleingarten): Gebäudeart, Baujahr und Bruttogrundfläche in Quadratmetern.

Das Problem

Während erstere Angaben noch recht leicht herauszufinden sind, erfordern letztere einige Recherche. Das Land Brandenburg hat dafür ein Informationsportal eingerichtet, in dem einige, jedoch (so auch in unserem Fall) nicht alle benötigten Angaben eingesehen werden können.

Uns ist es sehr bewusst geworden, welche Belastung die Neuerung für Eigentümer darstellt. Die Grundsteuerreform bedeutet vor allem für weniger affine Internet-Nutzer bedeutet eine Menge Stress. Wir haben beschlossen, dass das nicht sein muss, und möchten Ihnen gern weiterhelfen!

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Wir lassen Sie nicht allein!

Für uns ist es kein Problem, Ihnen die entsprechenden Flurkarten zu erstellen, die Bestandsauszüge aus dem Liegenschaftsbuch und die Werte aus der Bodenrichtwertkarte zu recherchieren. Damit geben wir Ihnen alle nötigen Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks, zur Flächennutzung und zu den Bodenrichtwerten in die Hand. Kurz: Wir finden besagte Informationen zu Ihrem Grundbesitz und Sie genießen unbesorgt das Sommerwetter.

Klingt nach einer guten Lösung? Das ist unser Ziel! Wenden Sie sich gern telefonisch, per Mail oder unser Kontaktformular an uns. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!

 

(Quelle: Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg; https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/ )

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